Verwandte mitversichert!

Die Stornierung Ihrer Reise wegen:

>
Tod, schwerer Unfall
> unerwartet schwere
   Erkrankung
> Schwangerschaft
> Bruch von Prothesen

ist für Sie auch dann möglich, wenn das Ereignis diesen Verwandten uner-
wartet zustösst:

> Ehepartner
> Lebensgefährte in ehe-
   ähnlicher Gemeinschaft
> Kinder, Adoptivkinder
> Stiefkinder, Pflegekinder
> Eltern, Adoptiveltern
> Stiefeltern, Pflegeeltern
>
Grosseltern
> Geschwister, Enkel
> Schwiegereltern
> Schwiegerkinder
>
Schwäger
> Tante, Onkel, Neffe, Nichte
   (nur bei Tod)

 

Stornoschutz solo

Reisepreis Reiserücktritt solo Reiserücktritt + Abbruch
bis: Einzelperson Familie Einzelperson Familie
100 € 6 € 6 € 7 € 7 €
250 € 12 € 13 € 16 € 17 €
500 € 19 € 21 € 25 € 27 €
750 € 24 € 28 € 34 € 36 €
1.000 € 29 € 34 € 39 € 45 €
1.500 € 39 € 45 € 51 € 58 €
2.000 € 49 € 54 € 67 € 78 €
2.500 € 65 € 74 € 85 € 98 €
3.000 € 81 € 95 € 99 € 119 €
ab 3.001 € 3,0 % 3,2 % 3,7 % 4,0 %

Reiserücktritt und/oder Reiseabbruch

Leistungen beim Rücktritt vor Reisebeginn:

  • Stornoschutz: Übernahme der vertraglich geschuldeten Stornokosten und Vermittlungsentgelte des Reisevermittlers (max. 100 €).
  • Verspätungsschutz: Übernahme der Hinreise-Mehrkosten, wenn die gebuchte Reise wegen Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mind. 2 Stunden nicht rechtzeitig angetreten werden konnte.

versicherte Rücktrittsgründe:

  • unerwartet schwere Erkrankung, Tod oder schwerer Unfall
  • Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit oder Bruch von Prothesen
  • Arbeitslosigkeit, Wiedereinstellung oder freiwilliger Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfung
  • Nichtversetzung eines Schülers (nur bei Klassenfahrten)
  • erheblicher Schaden am Eigentum
  • unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst

Leistungen bei Abbruch der begonnenen Reise:

  • Abbruchschutz: Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten und der dadurch verursachten Mehrkosten (z.B. Übernachtungskosten) sowie Erstattung des Reisepreises (100 % bei Abbruch in der ersten Hälfte der Reise, max. 8 Tage und anteilig bei späterem Abbruch)
  • Unterbrechnungsschutz: Erstattung von nicht genutzten Leistungen sowie Nachreisekosten bei Rundreisen oder Kreuzfahrten
  • Verspätungsschutz: Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten und der dadurch verursachten Mehrkosten sowie zusätzlicher Kosten, wenn Sie bei einer mitreisenden, nicht transportfähigen Risikoperson vor Ort bleiben  

versicherte Abbruch- oder Unterbrechungsgründe:

  • unerwartet schwere Erkrankung, Tod oder schwerer Unfall
  • Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit oder Bruch von Prothesen
  • erheblicher Schaden am Eigentum

Selbstbehalt:

  • bei Storno wegen unerwartet schwerer Erkrankung mit (nur) ambulanter Behandlung beträgt der Selbstbehalt 20 % der Stornokosten
  • bei Storno aus allen anderen Stornogründen: kein Selbstbehalt

(Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG)