Verlängern & Verkürzen
Sie können ihre Police verlängern, wenn ihr Aufenthalt in der EU länger als geplant dauert. Die Verlängerung muss vor Ende der bisher versicherten Zeit beantragt werden.
Bei vorzeitiger Ausreise aus der EU werden nicht genutzte Prämien erstattet. Wir benötigen dazu einen Beleg des Ausreisedatums (z.B. Passvermerk) innerhalb von 31 Tagen nach Ausreise.
In beiden Fällen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Incoming Europa (in Deutsch)
Gültig in allen EU-Ländern, Schweiz & Liechtenstein
Hier finden ausländische Gäste den umfassenden Reiseschutz für ihren Aufenthalt in der gesamten EU (Schengen-Abkommen), der Schweiz oder Liechtenstein.
Die Incoming-Versicherungen eignen sich für jeden Gast, der anlässlich einer Privatreise, Geschäftsreise oder eines Studiums nach Europa reist. Deutsche Auswanderer können ebenfalls ihre Reiseversicherung buchen, wenn sie seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland (nicht in Deutschland) haben.
Die Buchung der Versicherung ist bis 31 Tage nach Einreise zulässig!
Abhängig von der Dauer ihres Aufenthalts oder einer Visumpflicht stehen Ihnen verschiedene Produkte zur Auswahl. Bitte wählen Sie das für Sie beste Produkt aus:
Incomingschutz bis 365 Tage Aufenthalt:
- Krankenversicherung
- auf Wunsch zusätzlich Unfall- & Haftpflichtversicherung
- umfangreicher Versicherungsschutz incl. Zahnbehandlung, Schwangerschaftsuntersuchungen und Schwangerschaftsbehandlungen
- attraktive Tagesprämien
Incomingschutz bis 5 Jahre Aufenthalt (BASIC Care):
- Krankenversicherung
- auf Wunsch zusätzlich Unfall- & Haftpflichtversicherung
- umfangreicher Versicherungsschutz incl. Zahnbehandlung, Schwangerschaftsuntersuchungen und Schwangerschaftsbehandlungen
- Prämien werden monatlich berechnet
- besonders günstige Prämien für Kinder bis zum 18. Geburtstag
Incomingschutz bis 5 Jahre Aufenthalt (PROFI Care):
- erweiterter Schutz in der Krankenversicherung: Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen
- höhere Leistung bei Zahnbehandlungen
VISUM Plus für den visapflichtigen Gast:
- bis zu 365 Tage Aufenthalt
- kein Selbstbehalt innerhalb der Höchstleistung (50.000 €)
- attraktive Prämienstaffelung für Kurzaufenthalte
- Visa90 (Multi-Trip): 1 Police für mehrfache Reisen innerhalb eines Jahres (max. 90 Tage in Summe)
für wen geeignet?
Personen bis 75 Jahre mit:
ausländischer Staatsange- hörigkeit, die sich nur vorübergehend in den EU-Ländern, Schweiz oder Liechtenstein aufhalten
deutscher Staatsangehörig- keit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben (Ausland ist nicht Deutschland)
Abschluss nach Einreise
Der Abschluss ist auch in den ersten 31 Tagen nach Einreise in ein EU-Land, Schweiz oder Liechtenstein möglich. Im Schadenfall muss das Einreisedatum nachgewiesen werden.
Nach Ende eines Aufenthaltes in einem EU-Land, Schweiz oder Liechtenstein, der mit diesem Produkt versichert war, ist der erneute Abschluss einer Police erst nach einer Wartezeit von mindestens 2 Monaten Aufenthaltsdauer in Ihrem Heimatland möglich.
